Wer vom Staat leben “darf” und dann auch noch in Niedersachsen oder Bremen wohnt, kennt das Problem bzw. wird es noch kennen lernen. Die Mutter-Kind-Kur wird als Jahresurlaub angerechnet, gleichzeitig wird aber auch der Verpflegungssatz (den es seit Harzt IV so gar nicht mehr gibt) gekürzt, da man ja stationär untergebracht ist und somit auch verpflegt wird. Wenn wir in unserem Jahresurlaub zu Bekannten oder in einen All inklusive Urlaub (träum weiter) fahren, wo wir auch komplett verköstigt werden, würden die Jobcenter auch nicht auf die Idee kommen, uns was abzuziehen.
Für all diejenigen die eine Erklärung zum Sachverhalt noch vor sich haben und nicht wissen, wie sie dagegen angehen können bzw. wie oder was sie schreiben sollen, werde ich meine Erklärung dazu aufschreiben. Bis jetzt habe ich darauf immer noch keine Antwort bekommen, aber sollten sie weiterhin auf das zu Unrecht zurückgeforderte Geld bestehen, werde ich wieder Widerspruch einlegen und im schlimmsten Fall (fürs Jobcenter) werde ich auch vor Gericht gehen.
 

Meine Erklärung:


Eine Kürzung der Regelleistung auf Grund stationären Aufenthaltes, wozu auch eine Mutter-Kind-Kur zählt, ist RECHTSWIDRIG!
§20 Abs.2 SGB II bestimmt abschließend die Höhe der Regelleistung. Ein Abzug hiervon kann nicht mit der anderweitigen Deckung des Bedarfs (Nahrung & Getränke) gerechtfertigt werden. Die fehlende Regelung einer abweichenden Festlegung der Regelleistung ist keine unbeabsichtigte Regelungslücke, sondern der Wille des Gesetzgebers. Dies zeigt die am 01.08.2006 in Kraft getretene Ergänzung des §3 Abs.3 SGB II (“… Eine davon abweichende Festlegung der Bedarfe ist ausgeschlossen.”)
Andernfalls müsste umgekehrt auch ein erhöhter Bedarf bei stationären Aufenthalt berücksichtigt werden (z.B. für höhere Telefonkosten, Fahrtkosten, gestiegene Körperpflege- & Wäschebedarf für neue Nachtwäsche oder wegen Gewichtsverlust sowie erhöhte Gesundheitskosten für Eigenanteile).
Das heißt: Eine ausdrückliche Grundlage für die abweichende Festsetzung der Regelleistung bei anderweitiger Bedarfsdeckung existiert im SGB II nicht!!!
Die Leistungen nach dem SGB II sind nicht konkret bedarfsdeckend, sondern lediglich bedarfsorientiert ausgestaltet. Je pauschaler eine Leistung aber ausgestattet ist, desto höher ist naturgemäß das Risiko, dass im Einzelfall entweder ein tatsächlich höherer Regelbedarf nicht gedeckt wird oder ein tatsächlich niedrigerer Bedarf zu einer Überdeckung beim Leistungsempfänger führt. Dies hat der Gesetzgeber bei der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende bewusst in Kauf genommen. Und zwar im Interesse der Rechtssicherheit, zur Reduzierung des Arbeitsaufwandes der in diesem Bereich anfallenden Massenverwaltung sowie für das Ziel, den Leistungsempfängern die eigenverantwortliche und einfache Ermittlung ihrer jeweiligen Bedarfe zu ermöglichen. Ebenso wenig wie sich ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger auf einen dauerhaft höheren Bedarf (außerhalb der anerkannten Bedarfsfälle) berufen kann, kann sich das Amt auf einen tatsächlich niedrigeren Bedarf zur Rechtfertigung einer Kürzung der Regelleistung berufen.
Die Regelsatzkürzung wird auch nicht durch § 9 Abs.1 SGB II gerechtfertigt.
Sollte meiner Erklärung nicht stattgegeben werden und Sie weiterhin auf eine Rückzahlung bestehen, werde ich Widerspruch einlegen und auch nicht davor zurückschrecken, den Sachverhalt den Gerichten, einschließlich dieses Schreibens, zu übergeben.
Davon kann mich auch nicht der von Ihnen angehängte § 60 SGB II, der weder in diesem Auszug auf diesen Sachverhalt zutrifft noch Aussagekräftig ist, abhalten.
 
Einen schönen Tag noch!                                                                                                         Unterschrift
 
 
Das war es. Die Links zu 2 Urteilen die ich für dieses Schreiben zu Hilfe genommen habe, findet ihr unter dem Button “Nützliche Links”.
Ich wünsche Euch viel Erfolg und auch erstmal den Mut denen so die Paragraphen, die sie vermutlich selber nicht kennen, um die Ohren zu hauen. Ich habe es getan, denn ich lasse mich, sorry für die deutlichen Worte jetzt, weder bescheissen noch verarschen. Von niemanden, schon gar nicht von denen!!!

VIEL SPASS!
eure Antje

 

NACHTRAG

Was soll ich sagen!? Schnappt euch die Kullis oder haut in die Tasten, es lohnt sich!!! Ich habe endlich eine Antwort vom Amt bekommen und ich habe GEWOOOOOOOOOOOOOOONNEEEEEEEEEEEEEEN!!!!!!!!!!! Sie sehen von ihrer Forderung ab. Verstehe ich gar nicht, warum denn nur? Hihi
Also nochmals, scheut euch nicht davor zurück denen die  Paragraphen um die Ohren zu hauen, ihr werdet es genau wie ich bestimmt nicht bereuen.

 

Viel Erfolg !!